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Geschäftsbedingungen
(Stand: 07.03.2007)
1. Vertragsabschluß Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden zustande. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer es wird in der Bestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Änderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
2. Rücktritt / Vertragsänderungen Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer bzw. die bestellte Pauschalvereinbarung nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Tatsächlich gemachte Einsparungen müssen abgezogen werden. Erfahrungsgemäß betragen Einsparungen: (Prozentsatz des vereinbarten Preises) - Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 10% - Bei allen bestellten Speisen und Getränken 40% - Bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft und Verpflegung und Programm) 25%
3. Beiderseitige Stornobedingungen (insbesondere für Gruppenbuchungen an den Wochenenden für den Zeitraum 01.04. – 31.10. des Geschäftsjahres) - bis 90 Tage vor Anreise fallen keine Gebühren an - 90-60 Tage 40% des vereinbarten Preises - 60-30 Tage 80% des vereinbarten Preises - 00-30 Tage 100% des vereinbarten Preises - Die Gebühren entfallen, sollten die Zimmer anderweitig vermietet werden können Für sonstige Leistungserbringung, insbesondere vereinbarte bzw. erwartete Umsätze von Speisen und Getränken, bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung.
(Für Reservierungen in der Woche (So.-Fr.), bei Einzelübernachtungen und für den Zeitraum 01.11. – 31.03. gelten gesonderte Vereinbarungen, die ggfs. schriftlich auf der jeweiligen Bestätigung festgehalten werden.)
4. Bezahlung Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Anzahlungen sind grundsätzlich (außer wenn ausdrücklich vereinbart) nicht erforderlich. Gerichtsstand ist der Betriebsort.
5. Schlussbestimmungen Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
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ab 490 €

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